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Energieausweis

[Energieausweis]

Für alle
Immobilienbetreiber

Für alle Ausstellungsberechtigte

Sie finden hier Fachleute, die den Energieausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude erstellen.

Komfortable Suche über PLZ (z.B. 95) oder Ort aber auch nach der Ausstellungsberechtigung ist gegeben.

Sie erkenne auf welcher Grundlage die Ausstellungsberechtigung vorliegt. Es gibt keine “staatliche Zertifizierung” aber es wird eine Vielzahl an privat- rechtlichen Zertivizierungen angeboten - ohne rechtliche Konsequenzen für einen Vertrag mit Ihnen als Endkunden!

Sie sollten sich bestätigen lassen, auf welcher Grundlage Ihr Vertragspartner den Energieausweis ausstellen darf.  

Sie erfahren im persönlichen Leistungsprofil, was der Berechtigte darüber hinaus anbietet (von Architektenleistungen bis Vor-Ort- Beratung).

Eine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von den Eintragungen durch die ausstellungsberechtigte Personen kann nicht übernommen werden!

Sie haben die Möglichkeit, auf Ihre Berechtigung Energieausweise entsprechend EnEV zu erstellen, hinzuweisen.

Sie können die Daten komfortabel selbst eintragen, um sich in diesem Verzeichnis zu präsentieren.

Notwendig ist in jedem Fall die Eingabe einer gültigen E-Mail-Adresse.

Durch Eingabe des Passwortes können Sie nachträgliche Änderungen selbst realisieren.

Der Hinweis auf ein weitergehendes Dienstleistungsangebot ist ausdrücklich erwünscht.

Der Grundeintrag ist kostenfrei aber bitte ohne Angabe Ihrer Homepage oder eines Logos!
Der Premium-Eintrag ist kostenfrei aber es ist eine gegenseitige Verlinkung erforderlich! Ein Logo kann durch den Webmaster eingebunden werden.

Konstruktive Hinweise zu dieser Homepage sind ausdrücklich erwünscht!

Sie erkennen ausdrücklich die Teilnahmebedingungen an.

Die EnergieEinsparVerordnung (EnEV) vom 26.07.2007 ist am 01. Oktober 2007 in Kraft getreten. Hier wird geregelt unter welchen Vorraussetzungen ein Energieausweis erstellt werden muss - nicht mehr und nicht weniger.

Der Personenkreis der Ausstellungsberechtigten ist ebenfalls in der EnEV geregelt.

Hier finden Sie als Bauherr, Gebäudeeigentümer oder Verwalter einen berechtigten Aussteller für Energieausweise nach EnEV. (Suche)

Der Energieausweis wird auch oft als Gebäudeausweis, Energiepass oder Gebäudepass bezeichnet. Nur der Energieausweis muss nach der Energieeinsparverordnung (kurz EnEV) erstellt werden, die anderen können, müssen aber nicht.

(kleiner Tipp: Drücken Sie auf F11 und Sie nutzen den gesamten Bildschirm aus. Die Seite enthält  „aktive Elemente“ (Navigationsleiste) und Inhalte anderer Websites, diese werden möglicherweise als Sicherheitsrisiko eingestuft.)

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